29.03.2024 | Sofia, BUL

AGC Interpane: Neue Sonnenschutzgläser

AGC Interpane setzt beim Zweifachsilber auf die „Trinity“

AGC Interpane orientiert sich bei seinen zweifach silberbeschichteten und besonders farbneutralen „Stopray Vision“-Sonnenschutzgläsern an den gewachsenen Anforderungen des Marktes und bietet als derzeit einziger Hersteller das komplette Spektrum auch als optisch identische vorspannbare Varianten an, als Bandmaße zur Weiterverarbeitung oder Festmaße für das Projektgeschäft – in flexiblen Abmessungen bis zu 3,21 x 19 Meter. „Diese drei Vorteile nennen wir bei AGC Interpane unsere ‚Trinity‘, die Kunden mehr Flexibilität und Schnelligkeit ermöglichen soll. Mit Stopray Vision 70/35, 62/33, 52/27 und 40/21 bieten wir Lösungen für jede architektonische Anforderung hinsichtlich der Tageslichttransmission und für den sommerlichen Wärmeschutz, alle auch in einer härtbaren ‚T‘-Variante“, erläutert Steffen Kittler, Vertriebsleiter bei AGC Interpane.

In modernen Glasfassaden stoßen Planer heute oft auf die Herausforderung, dass Teile der Fassade mit vorgespannten Verglasungen ausgestattet werden müssen, während in den direkt angrenzenden Fassadenbereichen nicht-vorgespannte Verglasungen den Vorzug finden. Bei den zweifach-silberbeschichteten „Stopray Vision“-Sonnenschutzgläsern von AGC Interpane sind die normalen Schichten darum optisch identisch zu ihren vorspannbaren Varianten – so sind sie perfekt in der Fassade kombinierbar. Das hochselektive Stopray Vision 70/35(T) zielt auf Projekte, bei denen eine hohe Tageslichttransmission ins Gebäude im Vordergrund steht und gleichzeitig ein niedriger g-Wert von 35 Prozent die Räume effektiv vor sommerlicher Überhitzung schützt. Sind, zum Beispiel aufgrund großer Abmessungen der Verglasungen oder aufgrund einer entsprechenden geografischen Lage schon 40 Prozent Tageslichttransmission ausreichend, erzielt Stopray Vision 40/21(T) hier gleichzeitig einen besonders niedrigen g-Wert von nur 21 Prozent, um die sommerliche Klimalast erheblich zu reduzieren. Die Produkte Stopray Vision 62/33(T), und Stopray Vision 52/27(T) decken die dazwischenliegenden Bereiche ab. Mit einem Ug-Wert von nur 0,6 W/(m2K) (im Dreifachaufbau mit Argon-Füllung) schützen alle Stopray Vision-Sonnenschutzgläser zudem exzellent vor dem Auskühlen der Räume bei kalten Temperaturen.

Auch die lieferbaren Abmessungen decken das gesamte Spektrum heutiger architektonischer Visionen ab: AGC Interpane Architectural Glass, die neu geschaffene Unit als Zusammenschluss der deutschen Projektstandorte in Plattling und Lauenförde, liefert Stopray Vision-Sonnenschutzgläser in Abmessungen bis zu 3,21 x 19 Meter im deutschen und internationalen Projektgeschäft, inklusive der dazugehörigen anwendungstechnischen Beratung. Alle Sonnenschutzgläser aus der Stopray Vision-Serie sind mit dem Silberzertifikat nach Cradle to Cradle ausgezeichnet und im Zuge der neuen CO2-reduzierten Produktion der AGC-Gruppe auch als „Low Carbon“ Varianten verfügbar. Mit dem Einsatz verbessern Architekten und Planer die Einstufung ihrer Gebäude in Umweltzertifizierungen nach DGNB, LEED, BREEAM etc.

Public Relations

Redaktionelle Rückfragen beantwortet gern:

Downloads

Copyright-Hinweis

Abdruck honorarfrei
Belegexemplar erbeten

Alle Nutzungsrechte an den Abbildungen dieser Presserubrik/Bilddatenbank liegen ausschließlich bei AGC Interpane. AGC Interpane gestattet hiermit die Nutzung dieser Abbildungen ohne Zahlung einer Vergütung ausschließlich zum Zweck der Vervielfältigung und Verarbeitung in redaktionellen und pressemäßigen Veröffentlichungen. Voraussetzung für die Nutzung ist Nennung/der Abdruck des Copyright-Vermerkes „Foto: AGC Interpane“zusammen mit der jeweiligen Abbildung.

Ist bei einer Abbildung ein abweichender Copyright-Vermerk angegeben, so ist dieser zu verwenden. Die vorgenannte Nutzung der Abbildungen ist auch gestattet, wenn sich die redaktionelle/pressemäßige Veröffentlichung nicht oder nicht ausschließlich mit Interpane beschäftigt. Jedwede andere Nutzung der Abbildungen, insbesondere deren Weiterveräußerung und deren Nutzung für werbliche Zwecke ist untersagt. Belegexemplar erbeten.